
Bauunternehmer
Der Bauunternehmer erbringt auf fremden Grundstück eine Bauleistung und erhält dafür Abschlagszahlungen vom Kunden, die sich am Baustand orientieren. Wesentlicher Aspekt eines Bauunternehmers, der auch als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig werden kann, ist, dass er auf einem Grundstück baut, welches dem Auftraggeber bereits gehört. Da hier kein Grundeigentum übertragen wird, sind diese Verträge - im Gegensatz zum Bauträgervertrag - nicht notariell beurkundungspflichtig, sondern werden in der Regel privatschriftlich geschlossen.